US-amerikanisches Visums- und Einwanderungsrecht – vom Touristenaufenthalt bis zur Staatsbürgerschaft.

von Mario Eric Moss, LL.M.
(Oktober 2012)

Wer keine US-Staatsbürgerschaft besitzt und sich in den USA aufhalten will, muss sich zwangsläufig mit den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen der USA beschäftigen. Dieser komplexe Rechtsbereich wird in den USA umfassend mit dem Begriff „Immigration Law“ bezeichnet.

Mit Ausnahme einer visumsfreien USA-Reise im Rahmen des sog. „Visa Waiver Program“, das es Staatsbürgern bestimmter Länder ermöglicht, mit dem Reisepass und einer Reisegenehemigung („ESTA“) die USA bis zu 90 Tage und ohne Arbeitserlaubnis zu besuchen, wird je nach Zielrichtung des jeweils angestrebten Aufenthalts grundsätzlich ein passendes Besucher-, Arbeits- oder Studentenvisum benötigt. Allerdings sind die meisten Visa nur für einen befristeten Zeitraum gültig und können nicht unbegrenzt erneuert werden, weshalb sie keine Dauerlösung für einen längerfristigen USA-Aufenthalt darstellen.

Eine weitreichendere Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in den USA bietet dagegen der mit der „Green Card“ einhergehende Status als „Permanent Resident“. Dieser Status kann beispielsweise für qualifizierte Personen durch einen arbeitsbezogenen Green Card Antrag erlangt werden. Andere Optionen, eine Green Card zu bekommen, sind die Heirat mit einem US-Staatsbürger oder die Beantragung durch einen nahen Verwandten, der die US-Staatsangehörigkeit besitzt. Wer das nötige Kleingeld besitzt, kann eine Green Card auch durch eine Investition in bestimmte US-Unternehmen in Höhe von US $500.000 bzw. $1 Million bekommen. Eine kostengünstigere – aber dafür auch eher unberechenbare – Alternative ist die Teilnahme an der Green Card Lotterie, durch die jedes Jahr 55.000 Green Cards in der ganzen Welt verlost werden.

Selbst die Green Card unterliegt aber noch bestimmten aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen. So verlangen die US-Behörden im Regelfall von Green Card Besitzern, dass diese sich als Permanent Residents dauerhaft in den USA aufhalten und dort ihren Wohnsitz haben. Ohne eine (nur befristet erhältliche) Sondergenehmigung kann ein Auslandsaufenthalt von einem Jahr oder länger in der Regel bereits zum Verlust der Green Card führen und selbst bei häufigen bzw. längerdauernden Auslandsaufenthalten von weniger als einem Jahr steht es im Ermessen der US-Einreisebeamten zu prüfen, ob der Green Card Besitzer seine Permanent Residency durch seine Abwesenheit aufgegeben und damit die Green Card verloren haben könnte.

Der einzige Status in den USA, der eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung sowie Reisefreiheit ermöglicht, ohne dass bei längeren Auslandsaufenthalten der Rückweg in die USA abgeschnitten wird, ist die US-Staatsbürgerschaft. Auch besteht für US-Staatsbürger im Gegensatz zu Green Card Besitzern so gut wie keine Gefahr, dass die US-Aufenthaltsberechtigung durch bestimmte strafrechtliche Probleme verloren gehen kann. Dies sind neben dem US-Wahlrecht und anderen Vorteilen sowie persönlichen Erwägungen nur einige Gründe, warum die Annahme der US-Staatsbürgerschaft von Interesse sein kann. Wer den US-Pass nicht bereits von Geburt an besitzt, kann diesen als Permanent Resident in der Regel fünf Jahre nach Erhalt der Green Card beantragen. Falls die Green Card durch Heirat mit einem US-Staatsbürger erlangt wurde und die eheliche Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung noch besteht, kann die US-Staatsbürgerschaft bereits drei Jahre nach Beginn des Permanent Resident Status beantragt werden.

Deutsche und Österreicher sollten allerdings vor Beantragung einer anderen Staatsbürgerschaft beachten, dass die deutsche bzw. österreichische Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verloren geht, wenn vor der Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft keine gültige Beibehaltungsgenehmigung (BBG) in den Händen gehalten wird. Ausnahmsweise ist für deutsche Staatsbürger bei Annahme der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz keine BBG mehr erforderlich. Dagegen benötigen österreichische Staatsangehörige weiterhin ausnahmslos für alle Staaten eine Beibehaltungsbewilligung. Staatsbürger anderer Länder sollten sich ebenfalls über die möglichen Konsequenzen für ihre bestehende Staatsangehörigkeit informieren, bevor sie eine andere Staatsbürgerschaft beantragen.

Copyright © 2012 Mario Eric Moss

Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Form der Reproduktion des vollständigen oder teilweisen Inhalts ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Autors ist verboten.

DISCLAIMER:
Diese Publikation dient auschließlich informativen Zwecken und wird ohne Gewähr und ohne Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben bereitgestellt. Diese Publikation stellt keine Rechtsberatung dar und ist nicht als solche auszulegen. Diese Publikation begründet kein Anwalt-Mandantenverhältnis zwischen dem Leser und jeglichen anderen Personen und stellt kein Angebot zur Begründung eines solchen Verhältnisses dar. Die in dieser Publikation enthaltenen Angaben entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der ursprünglichen Veröffentlichung, da sich die Rechtslage im Laufe der Zeit ändern und in verschiedenen Bundes- und Nationalstaaten variieren kann, ist es möglich, dass die in dieser Publikation enthaltenen Informationen nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen und keine Anwendung auf andere, in dieser Publikation nicht genannte Bundes- oder Nationalstaaten finden. Bei Fragen bezüglich des Inhalts dieser Publikation sollte der Autor oder ein anderer Anwalt konsultiert werden.
Copyright © 2008 - 2014 Mario Eric Moss. Alle Rechte vorbehalten.