US-amerikanisches Visums- und Einwanderungsrecht –
vom Touristenaufenthalt bis zur Staatsbürgerschaft.
von Mario Eric Moss, LL.M.
(Oktober 2012)
Wer keine US-Staatsbürgerschaft besitzt und sich in den USA aufhalten
will, muss sich zwangsläufig mit den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
der USA beschäftigen. Dieser komplexe Rechtsbereich wird in den USA
umfassend mit dem Begriff „Immigration Law“ bezeichnet.
Mit Ausnahme einer visumsfreien USA-Reise im Rahmen des sog. „Visa
Waiver Program“, das es Staatsbürgern bestimmter Länder ermöglicht,
mit dem Reisepass und einer Reisegenehemigung („ESTA“) die
USA bis zu 90 Tage und ohne Arbeitserlaubnis zu besuchen, wird je nach
Zielrichtung des jeweils angestrebten Aufenthalts grundsätzlich ein
passendes Besucher-, Arbeits- oder Studentenvisum benötigt. Allerdings
sind die meisten Visa nur für einen befristeten Zeitraum gültig und
können nicht unbegrenzt erneuert werden, weshalb sie keine Dauerlösung
für einen längerfristigen USA-Aufenthalt darstellen.
Eine weitreichendere Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in den USA
bietet dagegen der mit der „Green Card“ einhergehende Status
als „Permanent Resident“. Dieser Status kann beispielsweise
für qualifizierte Personen durch einen arbeitsbezogenen Green Card Antrag
erlangt werden. Andere Optionen, eine Green Card zu bekommen, sind die
Heirat mit einem US-Staatsbürger oder die Beantragung durch einen nahen
Verwandten, der die US-Staatsangehörigkeit besitzt. Wer das nötige Kleingeld
besitzt, kann eine Green Card auch durch eine Investition in bestimmte
US-Unternehmen in Höhe von US $500.000 bzw. $1 Million bekommen. Eine
kostengünstigere – aber dafür auch eher unberechenbare –
Alternative ist die Teilnahme an der Green Card Lotterie, durch die
jedes Jahr 55.000 Green Cards in der ganzen Welt verlost werden.
Selbst die Green Card unterliegt aber noch bestimmten aufenthaltsrechtlichen
Einschränkungen. So verlangen die US-Behörden im Regelfall von Green
Card Besitzern, dass diese sich als Permanent Residents dauerhaft in
den USA aufhalten und dort ihren Wohnsitz haben. Ohne eine (nur befristet
erhältliche) Sondergenehmigung kann ein Auslandsaufenthalt von einem
Jahr oder länger in der Regel bereits zum Verlust der Green Card führen
und selbst bei häufigen bzw. längerdauernden Auslandsaufenthalten von
weniger als einem Jahr steht es im Ermessen der US-Einreisebeamten zu
prüfen, ob der Green Card Besitzer seine Permanent Residency durch seine
Abwesenheit aufgegeben und damit die Green Card verloren haben könnte.
Der einzige Status in den USA, der eine uneingeschränkte Aufenthalts-
und Arbeitsberechtigung sowie Reisefreiheit ermöglicht, ohne dass bei
längeren Auslandsaufenthalten der Rückweg in die USA abgeschnitten wird,
ist die US-Staatsbürgerschaft. Auch besteht für US-Staatsbürger im Gegensatz
zu Green Card Besitzern so gut wie keine Gefahr, dass die US-Aufenthaltsberechtigung
durch bestimmte strafrechtliche Probleme verloren gehen kann. Dies sind
neben dem US-Wahlrecht und anderen Vorteilen sowie persönlichen Erwägungen
nur einige Gründe, warum die Annahme der US-Staatsbürgerschaft von Interesse
sein kann. Wer den US-Pass nicht bereits von Geburt an besitzt, kann
diesen als Permanent Resident in der Regel fünf Jahre nach Erhalt der
Green Card beantragen. Falls die Green Card durch Heirat mit einem US-Staatsbürger
erlangt wurde und die eheliche Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt der
Antragstellung noch besteht, kann die US-Staatsbürgerschaft bereits
drei Jahre nach Beginn des Permanent Resident Status beantragt werden.
Deutsche und Österreicher sollten allerdings vor Beantragung einer anderen
Staatsbürgerschaft beachten, dass die deutsche bzw. österreichische
Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verloren geht, wenn vor der Annahme
einer anderen Staatsbürgerschaft keine gültige Beibehaltungsgenehmigung
(BBG) in den Händen gehalten wird. Ausnahmsweise ist für deutsche Staatsbürger
bei Annahme der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder der Schweiz keine BBG mehr erforderlich. Dagegen
benötigen österreichische Staatsangehörige weiterhin ausnahmslos für
alle Staaten eine Beibehaltungsbewilligung. Staatsbürger anderer Länder
sollten sich ebenfalls über die möglichen Konsequenzen für ihre bestehende
Staatsangehörigkeit informieren, bevor sie eine andere Staatsbürgerschaft
beantragen.
Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Form der Reproduktion des vollständigen
oder teilweisen Inhalts ohne vorherige schriftliche Genehmigung des
Autors ist verboten.
DISCLAIMER: Diese Publikation dient auschließlich
informativen Zwecken und wird ohne Gewähr und ohne Haftung für die Vollständigkeit
und Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben bereitgestellt. Diese
Publikation stellt keine Rechtsberatung dar und ist nicht als solche
auszulegen. Diese Publikation begründet kein Anwalt-Mandantenverhältnis
zwischen dem Leser und jeglichen anderen Personen und stellt kein Angebot
zur Begründung eines solchen Verhältnisses dar. Die in dieser Publikation
enthaltenen Angaben entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der
ursprünglichen Veröffentlichung, da sich die Rechtslage im Laufe der
Zeit ändern und in verschiedenen Bundes- und Nationalstaaten variieren
kann, ist es möglich, dass die in dieser Publikation enthaltenen Informationen
nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen und keine Anwendung
auf andere, in dieser Publikation nicht genannte Bundes- oder Nationalstaaten
finden. Bei Fragen bezüglich des Inhalts dieser Publikation sollte der
Autor oder ein anderer Anwalt konsultiert werden.