US-amerikanisches Visums- und Einwanderungsrecht – vom Touristenaufenthalt bis zur Staatsbürgerschaft.

von Mario Eric Moss, LL.M.


Wer keine US-Staatsbürgerschaft besitzt und sich in den USA aufhalten will, muss sich zwangsläufig mit den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen der USA beschäftigen. Dieser komplexe Rechtsbereich wird in den USA umfassend mit dem Begriff „Immigration Law“ bezeichnet.

Mit Ausnahme einer visumsfreien USA-Reise im Rahmen des sog. „Visa Waiver Program“, das es Staatsbürgern bestimmter Länder ermöglicht, mit dem Reisepass und einer Reisegenehmigung („ESTA“) die USA bis zu 90 Tage und ohne Arbeitserlaubnis zu besuchen, wird je nach Zielrichtung des jeweils angestrebten Aufenthalts grundsätzlich ein passendes Besucher-, Arbeits- oder Studentenvisum benötigt. Allerdings sind die meisten Visa nur für einen befristeten Zeitraum gültig und können nicht unbegrenzt erneuert werden, weshalb sie keine Dauerlösung für einen längerfristigen USA-Aufenthalt darstellen.

Eine weitreichendere Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in den USA bietet dagegen der mit der „Green Card“ einhergehende Status als „Permanent Resident“. Dieser Status kann beispielsweise für qualifizierte Personen durch einen arbeitsbezogenen Green Card Antrag erlangt werden. Andere Optionen, eine Green Card zu bekommen, sind die Heirat mit einem US-Staatsbürger oder Permanent Resident sowie die Beantragung durch einen nahen Verwandten, der die US-Staatsangehörigkeit besitzt. Auch durch bestimmte Investitionen in US-Unternehmen kann eine Green Card erlangt werden. Eine weitere – aber eher unberechenbare – Alternative ist die Teilnahme an der Green Card Lotterie, durch die jedes Jahr 55.000 Green Cards in der ganzen Welt verlost werden.

Selbst die Green Card unterliegt aber noch bestimmten aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen. So verlangen die US-Behörden im Regelfall von Green Card Besitzern, dass diese sich als Permanent Residents dauerhaft in den USA aufhalten und dort ihren Wohnsitz haben. Ohne eine (nur befristet erhältliche) Sondergenehmigung kann ein Auslandsaufenthalt von einem Jahr oder länger in der Regel bereits zum Verlust der Green Card führen und selbst bei häufigen bzw. längerdauernden Auslandsaufenthalten von weniger als einem Jahr steht es im Ermessen der US-Einreisebeamten zu prüfen, ob der Green Card Besitzer seine Permanent Residency durch seine Abwesenheit aufgegeben haben und dadurch die Green Card verlieren könnte.

Der einzige Status in den USA, der eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung sowie Reisefreiheit ermöglicht, ohne dass bei längeren Auslandsaufenthalten der Rückweg in die USA abgeschnitten wird, ist die US-Staatsbürgerschaft. Auch besteht für US-Staatsbürger im Gegensatz zu Green Card Besitzern so gut wie keine Gefahr, dass die US-Aufenthaltsberechtigung durch bestimmte strafrechtliche Probleme verloren gehen kann. Dies sind neben dem US-Wahlrecht und anderen Vorteilen sowie persönlichen Erwägungen nur einige Gründe, warum die Annahme der US-Staatsbürgerschaft von Interesse sein kann. Wer den US-Pass nicht bereits von Geburt an besitzt, kann diesen als Permanent Resident in der Regel fünf Jahre nach Erhalt der Green Card beantragen. Falls die Green Card durch Heirat mit einem US-Staatsbürger erlangt wurde und diese eheliche Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung noch besteht, kann die US-Staatsbürgerschaft bereits drei Jahre nach Beginn des Permanent Resident Status beantragt werden.

Österreicher und Angehörige bestimmter anderer Nationalitäten sollten allerdings vor Beantragung der US-Staatsbürgerschaft beachten, dass die österreichische bzw. andere Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verloren geht, wenn vor der Annahme der US-Staatsbürgerschaft keine gültige Beibehaltungsbewilligung in den Händen gehalten wird. Aktuell gibt es seit dem 27. Juni 2024 für deutsche Staatsbürger kein Erfordernis mehr, vor der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung einzuholen. Österreicher und Staatsbürger anderer Länder sollten sich aber auch weiterhin über die möglichen Konsequenzen für ihre bestehende Staatsangehörigkeit informieren, bevor sie die US-Staatsbürgerschaft beantragen.

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