Mario Eric Moss ist Attorney-at-Law (US-Rechtsanwalt) mit Zulassung beim New York State Bar* sowie deutscher Diplomjurist und verfügt über mehr als 20 Jahre juristischer Arbeitserfahrung in den USA.
Die Rechtspraxis von Herrn Moss konzentriert sich auf Fälle des US-amerikanischen Einwanderungs- und Visarechts (Immigration Law) mit Schwerpunkt im Bereich Einbürgerungen und doppelte Staatsbürgerschaften sowie Green Cards und alle Arten von US-Visa. Durch seine deutsch-amerikanische Erfahrung und Ausbildung verfügt er über ein besonderes Verständnis für die spezifischen einwanderungs- und visarechtlichen Belange seiner deutschsprachigen Mandanten.
Seine juristische Arbeitserfahrung umfasst desweiteren die mehrjährige Tätigkeit in der prozessrechtlichen Abteilung einer US-amerikanischen Anwaltssozietät, wo er an einer Vielzahl verschiedener wirtschaftsrechtlicher Streitsachen und gesellschaftsrechtlicher Fälle gearbeitet sowie die europäischen Rechtsbeziehungen der Sozietät geleitet hat. Darüberhinaus war er in weiteren Kanzleien im Bereich Immigration Law und anderen Rechtsgebieten in den USA beschäftigt.
Er hat als Podiumsmitglied und Organisator an mehreren wirtschaftlich und
rechtlich orientierten Seminaren mit internationalem Bezug sowohl in den USA
als auch in Europa teilgenommen und steht in Kooperation mit anderen
internationalen Anwälten in den USA, Deutschland und anderen europäischen
Ländern, die umfassend verschiedene Bereiche des internationalen und
nationalen Rechts abdecken. Eine Übersicht über U.S. Immigration Law ist
hier zu finden.
Herr Moss hat außerdem als regelmäßiger Gastdozent für Internationale Rechtsvergleichung an von der American Bar Association akkreditierten juristischen Fakultäten in den USA fungiert. Er spricht fließend Englisch und Deutsch und verfügt über solide Französischkenntnisse.